Praxis für hypno-systemische Psychotherapie
Praxis für hypno-systemische Psychotherapie 

Was von den Krankenkassen erstattet wird

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie nur in den folgenden Verfahren: in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie, der Psychoanalyse und seit kurzem auch der Systemischen Psychotherapie.

 

Allerdings nur dann, wenn die Therapie von einem approbierten Arzt oder Psychologen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Daher ist eine Erstattung durch gesetzliche Kassen bei mir als Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und Heilpraktikerin für Psychotherapie trotz meiner zertifizierten psychotherapeutischen Ausbildungen in anerkannten Verfahren nicht möglich.

 

Eine Chance auf ganze oder teilweise Erstattung der Psychotherapie in meiner Praxis haben Sie in Deutschland nur bei wenigen Privatversicherungen oder wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind. Ich selbst kann mit diesen Versicherungen nicht direkt abrechnen, es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie meine Rechnung dort einreichen.

Was das für Sie bedeutet

Hier in Deutschland führen die Erstattungsrichtlinien dazu, dass Menschen, die sich nicht leisten können, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, sich auf eines der vorgegebenen Therapieverfahren sowie die (zu) wenigen Ärzte und Psychologen als Therapeut:innen beschränken müssen. Damit fallen für sie viele andere moderne, interessante und sehr wirksame (auch wissenschaftlich anerkannte) Therapieverfahren weg. Außerdem bedeutet das, dass die meisten Therapeut:innen mit Kassenzulassung überlaufen sind und man lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss.

Die Vorteile einer selbst bezahlten Psychotherapie

Als Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich natürlich ebenfalls eine staatliche Zulassung für die Ausübung von Psychotherapie.

 

Die Vorteile, die meine Klient:innen als Selbstzahler haben:
 

  • Es gibt keine Festlegung, nach welchen Verfahren in der Therapie vorgegangen werden muss. Ihnen stehen also Therapieverfahren zur Verfügung, auf die ein Patient, dessen Therapie von der Krankenkasse finanziert wird, verzichten muss. Verfahren, die sich noch dazu besonders für Kurzzeit-Therapien von 3 bis ca. 10 Sitzungen eignen, so dass die Kosten überschaubar bleiben.

 

  • In der Regel müssen Sie bei mir nicht allzu lange auf einen Termin warten. Sogar wenn es ausnahmsweise einmal einige Wochen bis zu einem regulären Termin dauern sollte: Aufgrund der nur kurzen Warteliste ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es doch noch deutlich früher klappt.

 

  • Weiterhin ist es auch mein Anliegen, dass die Psychotherapie für Sie im bezahlbaren Rahmen bleibt. D.h. ich bin in Ihrem Interesse bestrebt, die Therapiedauer nur so lang wie nötig, aber so kurz wie möglich zu halten und somit so effektiv wie möglich zu arbieten. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dadurch auch die Motivation der Klient/inn/en gesteigert ist, und diese ist erwiesenermaßen einer der wichtigsten Faktoren für den Therapieerfolg.

 

  • Über die Länge Ihrer Therapie bestimmt, wenn Sie selbst bezahlen, nicht die Krankenkasse, sondern Sie selbst.

 

  • Oft ist auch nicht unbedingt erwünscht, dass wegen einer einmaligen Psychotherapie, z.B. aufgrund einer vorübergehenden Lebenskrise, eine psychische Erkrankung bei der Krankenkasse dokumentiert ist (die Diagnose einer "psychischen Störung mit Krankheitswert" ist unbedingte Voraussetzung für die Erstattung jeder Krankenkasse). Z. B. wenn ein späterer Wechsel der privaten Krankenkasse offen bleiben oder in Zukunft eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung o.ä. abgeschlossen werden soll. Oder wenn Bedenken bestehen, dass der Arbeitgeber davon erfahren könnte.

    Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, bleibt die Behandlung zu 100% unter uns: Es gibt nirgens eine Akte bei Ihrer Krankenkasse, die eine psychotherapeutische Erkrankung oder Behandlung dokumentiert. Daher kann es sogar dann, wenn Ihre Kasse eine Psychotherapie erstatten würde, eine Überlegung wert sein, diese selbst zu bezahlen.
 

Praxis für hypno-systemische Psychotherapie

(nach HeilprG)

Andrea Nowak
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Heilpraktikerin f. Psychotherapie
Systemische Therapeutin
Hypnotherapeutin
Certified Havening Techniques® Practitioner

 

Klosterring 3

87660 Irsee


Telefon: +49 8341 9559624

Sprechzeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Information für Klienten

Informationen zu Terminvereinbarung und Honorar finden Sie in der Information für Klienten

 

Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter Die Praxis

Druckversion | Sitemap
© Praxis Andrea Nowak, lösungsorientierte Psychotherapie nach dem HeilprG