Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie. Allerdings gilt das nur für drei Psychotherapieverfahren: Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie, und die Psychoanalyse. Und auch dann wird nur erstattet, wenn die Therapie von einem Arzt oder Psychologen (natürlich mit entsprechender Zusatzausbildung) durchgeführt wird.
Zum Vergleich: In Österreich erstatten oder bezuschussen die Krankenkassen mehr als 15 verschiedene Therapieverfahren, darunter z.B. auch die Systemische Therapie und die Hypnotherapie, beides Therapieformen, die auch in Deutschland ebenso wie EMDR wissenschaftlich als wirksam anerkannt sind.
Eine Chance auf ganze oder teilweise Erstattung einer Hypnose-, Systemischen oder EMDR-Therapie in meiner Praxis, haben Sie in Deutschland nur bei manchen Privatversicherungen oder wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind. Ich selbst kann mit diesen Versicherungen nicht direkt abrechnen, es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie die Rechnung dort einreichen.
Hier in Deutschland führt die Erstattungsrichtlinien dazu, dass Menschen,die sich nicht leisten können, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, sich auf eines der drei vorgegebenen Therapieverfahren beschränken müssen. Damit fallen für sie viele andere moderne, interessante und sehr wirksame (auch wissenschaftlich anerkannte) Therapieverfahren weg. Außerdem bedeutet das, dass die meisten Therapeuten mit Kassenzulassung überlaufen sind und die Patienten lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich natürlich ebenfalls eine staatliche Zulassung für die Ausübung von Psychotherapie.
Die Vorteile, die meine Klient/inn/en als Selbstzahler haben: