Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für eine notwendige Psychotherapie nur in den folgenden Verfahren: in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie, der Psychoanalyse und seit kurzem auch der Systemischen Psychotherapie.
Allerdings nur dann, wenn die Therapie von einem approbierten Arzt oder Psychologen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Daher ist eine Erstattung durch gesetzliche Kassen bei mir als Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und Heilpraktikerin für Psychotherapie trotz meiner zertifizierten psychotherapeutischen Ausbildungen in anerkannten Verfahren nicht möglich.
Eine Chance auf ganze oder teilweise Erstattung der Psychotherapie in meiner Praxis haben Sie in Deutschland nur bei wenigen Privatversicherungen oder wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind. Ich selbst kann mit diesen Versicherungen nicht direkt abrechnen, es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie meine Rechnung dort einreichen.
Hier in Deutschland führen die Erstattungsrichtlinien dazu, dass Menschen, die sich nicht leisten können, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen, sich auf eines der vorgegebenen Therapieverfahren sowie die (zu) wenigen Ärzte und Psychologen als Therapeut:innen beschränken müssen. Damit fallen für sie viele andere moderne, interessante und sehr wirksame (auch wissenschaftlich anerkannte) Therapieverfahren weg. Außerdem bedeutet das, dass die meisten Therapeut:innen mit Kassenzulassung überlaufen sind und man lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss.
Als Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich natürlich ebenfalls eine staatliche Zulassung für die Ausübung von Psychotherapie.
Die Vorteile, die meine Klient:innen als Selbstzahler haben: